Staat & Politik
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Abstimmungen in der Schweiz: wie, wann und worüber du abstimmst

Wie funktionieren Abstimmungen in der Schweiz? Wer darf abstimmen, was kommt vors Volk und wie bereitest du dich vor? Alles Wichtige einfach erklärt.

20. Februar 20265 Min. Lesezeit

Die Schweiz gilt weltweit als Vorzeigebeispiel direkter Demokratie. Mehrmals pro Jahr werden Stimmberechtigte dazu aufgerufen, über Bundesgesetze, Verfassungsänderungen, Kantonsinitiativen und Gemeindefragen abzustimmen. Viele Menschen – auch langjährige Bewohner:innen – wissen aber nicht genau, wer abstimmen darf, wie das Verfahren funktioniert und wie sie sich sinnvoll vorbereiten. Dieser Beitrag gibt dir eine vollständige Übersicht über das Schweizer Abstimmungssystem.

Wer darf abstimmen?

Das Stimmrecht auf Bundesebene haben:

  • Schweizer Staatsangehörige
  • die mindestens 18 Jahre alt sind
  • und nicht wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen

Ausländer:innen haben auf Bundesebene kein Stimmrecht – auch nach jahrzehntelangem Aufenthalt nicht. Auf kantonaler und kommunaler Ebene gibt es Ausnahmen: Einige Kantone (z. B. Neuenburg, Jura, Waadt, Freiburg, Graubünden) und einzelne Gemeinden räumen Ausländer:innen mit längerem Aufenthalt ein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene ein.

Wann wird abgestimmt?

Abstimmungen finden auf Bundesebene üblicherweise viermal jährlich statt, an festgelegten Abstimmungssonntagen:

  • Anfang März
  • Anfang Juni
  • Anfang September (oder Ende August)
  • Anfang Dezember (oder Ende November)

Kantone und Gemeinden können an denselben Daten oder an anderen Terminen zusätzliche Vorlagen zur Abstimmung bringen. An einem einzigen Abstimmungssonntag kann es vorkommen, dass du über drei, vier oder noch mehr Vorlagen gleichzeitig abstimmst – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Drei Arten von Bundesvorlagen

1. Obligatorisches Referendum
Bestimmte Beschlüsse müssen zwingend dem Volk vorgelegt werden – es gibt keine Möglichkeit, das zu verhindern. Das betrifft:

  • Änderungen der Bundesverfassung
  • Den Beitritt zu gewissen internationalen Organisationen
  • Dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage

Für eine Annahme braucht es das doppelte Mehr: die Mehrheit der Stimmenden (Volksmehr) und die Mehrheit der Kantone (Ständemehr).

2. Fakultatives Referendum (Volksreferendum)
Gegen neue Bundesgesetze, bestimmte Bundesbeschlüsse oder internationale Verträge kann das Referendum ergriffen werden. Dazu braucht es:

  • 50 000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung im Bundesblatt
  • oder 8 Kantone, die das Referendum verlangen

Kommt das Referendum zustande, stimmt das Volk ab. Es reicht das einfache Volksmehr (keine Kantonsquote).

3. Volksinitiative
Bürger:innen können Verfassungsänderungen beantragen, ohne auf das Parlament angewiesen zu sein. Voraussetzungen:

  • 100 000 beglaubigte Unterschriften innerhalb von 18 Monaten
  • Antrag auf Änderung der Bundesverfassung

Ist die Initiative zustande gekommen, berät das Parlament. Es kann die Initiative empfehlen, ablehnen oder einen Gegenentwurf formulieren. Dann kommt es zur Volksabstimmung – mit doppeltem Mehr (Volk und Kantone).

Was ist das Ständemehr?

Das Ständemehr bedeutet, dass nicht nur die absolute Mehrheit der Stimmenden Ja sagen muss, sondern auch eine Mehrheit der Kantone. Da die Schweiz aus 23 Kantonen und 6 Halbkantonen besteht, sind 12 volle Kantone nötig.

Das führt manchmal zu Situationen, in denen eine Initiative zwar von der Bevölkerungsmehrheit abgelehnt wird, aber gleichzeitig von den Kantonen angenommen wird – oder umgekehrt. Dann scheitert die Vorlage, weil beide Bedingungen erfüllt sein müssen.

Wie läuft eine Abstimmung praktisch ab?

Stimmmaterial per Post
Rund 4–5 Wochen vor dem Abstimmungssonntag erhältst du per Post das Stimmmaterial:

  • Den Stimmausweis (persönlich auf dich ausgestellt)
  • Das Abstimmungsbüchlein des Bundes mit den offiziellen Erläuterungen zu jeder Vorlage
  • Die Stimmzettel für jede Vorlage
  • Das Rücksendecouvert

Abstimmen per Briefpost
Du kannst deinen ausgefüllten Stimmzettel zusammen mit dem Stimmausweis im vorbereiteten Couvert per Post zurückschicken. Das ist in der Schweiz die häufigste Form – rund 80–90% der Stimmenden machen von der Briefabstimmung Gebrauch. Wichtig: Rechtzeitig absenden, damit der Brief am Abstimmungssonntag eingegangen ist.

Abstimmen an der Urne
Du kannst auch persönlich am Abstimmungssonntag ins Wahllokal deiner Gemeinde gehen und dort den Stimmzettel abgeben. Das Lokal ist üblicherweise bis am frühen Nachmittag geöffnet.

E-Voting
In einigen Kantonen läuft derzeit ein Pilotbetrieb für elektronisches Abstimmen. Die flächendeckende Einführung ist noch nicht abgeschlossen.

Das Abstimmungsbüchlein: wie es lesen?

Das Abstimmungsbüchlein (Bundesbüchlein bei Bundesvorlagen) enthält für jede Vorlage:

  • Abstimmungstext: Was genau zur Abstimmung kommt
  • Botschaft des Bundesrats: Die offizielle Empfehlung der Regierung (Ja oder Nein) mit Begründung
  • Argumente der Befürworter:innen
  • Argumente der Gegner:innen
  • Volksbegehren: Bei Initiativen auch die Position des Initiativkomitees

Das Büchlein ist die offiziellste Informationsquelle. Nimm dir 10–15 Minuten, um die wichtigsten Punkte zu lesen – nicht alles auf einmal, sondern zuerst die Zusammenfassung jeder Vorlage.

Kantonale und kommunale Abstimmungen

Neben den Bundesvorlagen kannst du an denselben Abstimmungssonntagen auch über kantonale Gesetze, Initiativen und Referenden abstimmen. Zudem gibt es Abstimmungen auf Gemeindeebene – etwa über Schulhausneubauten, Gemeindefusionen oder das lokale Raumplanungsgesetz.

Das Material für kantonale und kommunale Vorlagen liegt dem Bundesstimmmaterial oft bei oder wird separat zugestellt. Informiere dich auf der Website deines Kantons und deiner Gemeinde.

Parlamentswahlen: National- und Ständerat

Alle vier Jahre finden die eidgenössischen Parlamentswahlen statt (zuletzt Oktober 2023). Du wählst:

  • Nationalrat: Proportionalwahl, du hast so viele Stimmen wie dein Kanton Sitze hat; du kannst Kandidat:innen kumulieren (zweimal wählen) oder panaschieren (von verschiedenen Listen mischen)
  • Ständerat: In den meisten Kantonen Mehrheitswahl, du wählst 1 oder 2 Personen

Für die Wahlen bekommst du separate Wahlunterlagen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Abstimmungen, aber komplexer wegen der unterschiedlichen Wahlsysteme.

Wie bereite ich mich vor?

Sinnvolle Vorbereitung auf eine Abstimmung:

  1. Abstimmungsbüchlein lesen (Zusammenfassungen reichen für den Einstieg)
  2. Empfehlung des Bundesrats zur Kenntnis nehmen (du musst ihr nicht folgen, aber sie gibt Kontext)
  3. Argumente beider Seiten lesen
  4. Weitere Quellen: smartvote.ch (Parteienvergleich), Tamedia-Abstimmungsanalysen, Zeitungen
  5. Stimmzettel ausfüllen und rechtzeitig einschicken

Du musst nicht über jede Vorlage eine tiefgründige Meinung haben. Wenn du bei einer Vorlage unsicher bist, kannst du auch leer einlegen oder diese Vorlage weglassen.

Warum abstimmen wichtig ist

In der Schweiz gibt es keine Abstimmungspflicht – die Stimmbeteiligung liegt je nach Vorlage bei 40–60%. Das bedeutet, dass jede Stimme wirklich zählt. Knappe Abstimmungsresultate mit wenigen tausend Stimmen Unterschied sind keine Seltenheit. Wer nicht abstimmt, überlässt die Entscheidung anderen.

Zudem ist das Stimmrecht in der Schweiz ein besonderes Privileg: Nirgendwo sonst auf der Welt hat die Bevölkerung so direkten Einfluss auf Gesetze und Verfassung. Wer es hat, sollte es nutzen.

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