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Was tun bei Arbeitslosigkeit in der Schweiz? Erste Schritte, RAV und Taggelder erklärt

Plötzlich arbeitslos in der Schweiz? Hier erfährst du, was du sofort tun musst: RAV anmelden, Taggelder beantragen und Rechte kennen.

20. Februar 20265 Min. Lesezeit

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet – emotional und finanziell. Die gute Nachricht: Die Schweiz hat ein gut ausgebautes System der Arbeitslosenversicherung (ALV), das dich in dieser Zeit absichert. Die schlechte Nachricht: Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet oder Fristen verpasst, riskiert finanzielle Einbussen. Dieser Beitrag erklärt, was du nach einer Kündigung in der Schweiz sofort tun musst, wie das RAV funktioniert und worauf du bei den Taggeldern achten solltest.

Schritt 1: Sofort beim RAV anmelden – nicht warten

Das RAV ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum – die staatliche Stelle, über die du in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehst und Unterstützung bei der Stellensuche erhältst. Das Wichtigste zuerst: Melde dich so früh wie möglich an, idealerweise bereits bevor du die Stelle verlässt.

Konkret: Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV an. Wer zu spät kommt, riskiert eine Einstellungsfrist – das sind Tage, für die keine Taggelder ausbezahlt werden.

Wo meldest du dich? Beim RAV deiner Wohngemeinde oder des zuständigen Kantons. Die meisten Kantone bieten heute eine Online-Voranmeldung an; die offizielle Website ist arbeit.swiss.

Was du für die Anmeldung brauchst:

  • Ausweisdokument
  • AHV-Nummer
  • Lohnausweise der letzten zwei Jahre
  • Arbeitsvertrag und Kündigung (oder Aufhebungsvertrag)
  • Bankverbindung für Taggeldzahlungen
  • Lebenslauf und Angaben zur bisherigen Berufstätigkeit

Schritt 2: Anspruchsvoraussetzungen verstehen

Nicht jede Person hat automatisch Anspruch auf ALV-Taggelder. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Beitragsdauer: Du musst in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist für Beitragszeit) mindestens 12 Monate AHV/ALV-Beiträge geleistet haben. Personen, die frisch in die Schweiz eingereist sind oder nach einem langen Auslandaufenthalt zurückkehren, können Lücken haben.
  • Kontrollierbare Arbeitslosigkeit: Du darfst nicht selbst durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sein (z. B. durch ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch dich selbst). Bei Selbstkündigung gibt es eine Einstellungsfrist (typisch 1–2 Monate), in der keine Taggelder ausbezahlt werden.
  • Wohnhaft in der Schweiz: Du musst in der Schweiz wohnen.
  • Vermittlungsfähig: Du musst arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, eine zumutbare Stelle anzunehmen.

Wie hoch sind die Taggelder?

Die ALV-Taggelder betragen:

  • 80% des versicherten Verdienstes, wenn du Unterhaltspflichten hast oder ein Taggeld unter einem bestimmten Mindestbetrag erhältst
  • 70% des versicherten Verdienstes in allen anderen Fällen

Der versicherte Verdienst basiert auf deinem durchschnittlichen Monatslohn vor der Arbeitslosigkeit, gedeckelt auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (Stand 2026 ca. 12 350 Franken pro Monat). Einkommen über diesem Betrag wird nicht versichert.

Pro Monat gibt es 21,7 Taggelder (Kalendertage werden umgerechnet). Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die zuständige Arbeitslosenkasse (ALK), nicht direkt durch das RAV.

Wie lange gibt es Taggelder?

Die maximale Bezugsdauer hängt von deiner Beitragsdauer und deinem Alter ab:

Situation

Maximale Taggelder

Beitragsdauer 12–17 Monate, unter 25 Jahre

200 Taggelder

Beitragsdauer 18–23 Monate

260 Taggelder

Beitragsdauer 24 Monate

400 Taggelder

Ab 55 Jahren oder bei IV-Rente ab 25%

520 Taggelder

400 Taggelder entsprechen ungefähr 18,5 Monaten Bezugsdauer, 520 Taggelder rund 24 Monaten.

Was macht das RAV und was erwartet es von dir?

Das RAV hat eine Doppelrolle: Es unterstützt dich bei der Stellensuche, kontrolliert aber gleichzeitig, ob du die Pflichten der Versicherung einhältst.

Deine Pflichten gegenüber dem RAV:

  • Regelmässige Kontrollgespräche (je nach Kanton und Situation monatlich oder alle zwei Wochen)
  • Nachweis von aktiven Stellenbewerbungen pro Monat (die Anzahl wird vom RAV vorgegeben, typisch 8–12 pro Monat)
  • Pflicht, zumutbare Stellen anzunehmen – auch wenn sie nicht perfekt zur bisherigen Karriere passen
  • Teilnahme an Kursen, Workshops oder Beschäftigungsprogrammen, die das RAV anbietet oder vorschreibt

Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Einstellungsfristen – also Tage ohne Taggeld.

Was das RAV anbietet:

  • Beratungsgespräche zur Bewerbungsstrategie
  • Zugang zu Stellenbörsen und Netzwerken
  • Kurse (z. B. Bewerbungstraining, IT-Kenntnisse, Sprachkurse)
  • Vermittlung in Beschäftigungsprogramme (sogenannte arbeitsmarktliche Massnahmen, AMM)

Einstellungstage: was sind sie und wie vermeidest du sie?

Einstellungstage sind Tage, für die du keine Taggelder bekommst – eine Art «Selbstbehalt» der ALV. Sie werden bei verschiedenen Vergehen verhängt:

  • Selbst gekündigt ohne zwingenden Grund
  • Stelle ohne triftigen Grund abgelehnt
  • Keine genügenden Bewerbungen nachgewiesen
  • Kontrollgespräch verpasst
  • Falsche oder unvollständige Angaben gemacht

Die Anzahl der Einstellungstage richtet sich nach der Schwere der Verletzung. Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund sind es typisch 31–60 Einstellungstage.

Selbstkündigung und ALV: Sonderfall

Wer selbst kündigt, riskiert Einstellungstage – aber nicht den vollständigen Verlust des Anspruchs. Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Selbstkündigung als «begründet» gilt:

  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen (z. B. nachgewiesenes Mobbing)
  • Umzug wegen Heirat oder eingetragener Partnerschaft
  • Gesundheitliche Gründe
  • Berufliche Weiterbildung unter bestimmten Bedingungen

Auch ein Aufhebungsvertrag kann zu Einstellungstagen führen, wenn er als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit gewertet wird. Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kläre unbedingt die ALV-Konsequenzen ab.

Zwischenarbeit: Geld verdienen, ohne den Anspruch zu verlieren

Wenn du während der Arbeitslosigkeit eine temporäre Stelle annimmst (Zwischenverdienst), verlierst du den ALV-Anspruch nicht. Der erzielte Lohn wird aber mit den Taggeldern verrechnet. Das kann trotzdem lohnend sein, weil sich die Rahmenfrist verlängern kann und du dein Netzwerk erweiterst.

Melde jeden Zwischenverdienst dem RAV und der ALK korrekt – verschwiegene Einkünfte gelten als Betrug und können strafrechtliche Folgen haben.

Spezialfälle: Stellenantritt im Ausland, Selbständigkeit

  • Stellenantritt im EU/EFTA-Raum: Du kannst unter bestimmten Bedingungen Taggelder für eine begrenzte Zeit ins Ausland exportieren, um dort Arbeit zu suchen (EURES-Regelung).
  • Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit: Wer sich selbständig macht, verliert in der Regel den ALV-Anspruch. Es gibt aber spezielle arbeitsmarktliche Massnahmen («Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit»), die beantrag werden können.

Budget und Überbrückung: finanziell planen

80% oder 70% des bisherigen Lohns klingt nach viel – aber es gibt ein paar Stolperfallen:

  • Die Taggelder sind steuerpflichtiges Einkommen (werden auf dem Lohnausweis der ALK deklariert)
  • Es gibt keinen Arbeitgeberbeitrag mehr; du trägst die AHV-Beiträge weiterhin, aber der Arbeitgeberanteil wird durch die ALV übernommen
  • Krankenkasse läuft weiter – prüfe, ob du Anspruch auf Prämienverbilligung hast
  • Säule 3a: Einzahlungen sind weiterhin möglich, wenn du ALV-Taggelder beziehst (diese gelten als AHV-pflichtiges Einkommen)

Erstelle sofort ein angepasstes Budget auf Basis der erwarteten Taggelder und kürze wo möglich variable Ausgaben.

Checkliste: Das Wichtigste bei Arbeitslosigkeit

  • So früh wie möglich beim RAV anmelden (spätestens am 1. Arbeitstag ohne Anstellung)
  • Alle nötigen Dokumente bereithalten (AHV-Nummer, Lohnausweise, Kündigungsschreiben)
  • Bewerbungspflicht kennen und konsequent erfüllen (Anzahl und Qualität der Bewerbungen dokumentieren)
  • Einstellungstage vermeiden: Kontrollgespräche einhalten, Stellen nicht grundlos ablehnen
  • Krankenkasse informieren, ggf. Prämienverbilligung beantragen
  • Budget sofort anpassen
  • Aufhebungsvertrag nur nach Prüfung der ALV-Konsequenzen unterschreiben

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