Ein Arbeitsvertrag ist schnell unterschrieben – und bindet dich oft für Jahre. Viele Berufseinsteiger:innen lesen ihn kaum durch oder verstehen einzelne Klauseln nicht wirklich. Das kann teuer werden: unklare Kündigungsfristen, ein übersehenes Konkurrenzverbot oder fehlende Regelungen zu Überstunden können später zu echten Problemen führen. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Punkte du in einem Schweizer Arbeitsvertrag unbedingt prüfen solltest – bevor du unterschreibst.
Rechtliche Grundlage: OR und GAV
Der Arbeitsvertrag in der Schweiz ist im Obligationenrecht (OR) geregelt, konkret im Einzelarbeitsvertrag (Art. 319 ff. OR). Das OR legt Mindeststandards fest, die durch den Vertrag nicht unterschritten werden dürfen – zum Beispiel Mindestkündigungsfristen oder Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Zusätzlich zum OR gibt es in vielen Branchen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden und oft bessere Bedingungen als das OR vorsehen. GAVs sind zum Beispiel in der Baubranche, im Gastgewerbe oder im Detailhandel weit verbreitet. Prüfe, ob in deiner Branche ein GAV gilt – dieser hat Vorrang vor dem individuellen Vertrag, soweit er günstigere Bedingungen bietet.
Ein Arbeitsvertrag muss in der Schweiz nicht zwingend schriftlich sein (mündliche Verträge sind grundsätzlich gültig), aber aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Vertrag dringend empfehlenswert. In der Praxis ist er immer schriftlich.
1. Stellenbezeichnung und Funktion
Scheinbar trivial, aber wichtig: Steht deine Funktion klar im Vertrag? Wenn du als „Projektleiter:in" eingestellt wirst, aber der Vertrag nur „Angestellte:r" schreibt, fehlt die vertragliche Grundlage für Aufgaben, Kompetenzen und allenfalls spätere Gehaltsverhandlungen. Prüfe auch, ob die beschriebenen Aufgaben mit dem übereinstimmen, was im Vorstellungsgespräch besprochen wurde.
2. Lohn, 13. Monatslohn und Boni
Grundlohn: Ist der Bruttolohn klar angegeben, inkl. Währung (CHF) und Periode (monatlich, jährlich)?
13. Monatslohn: In der Schweiz ist ein 13. Monatslohn verbreitet, aber nicht überall gesetzlich vorgeschrieben (ausser in gewissen GAVs). Wenn er im Vertrag steht, ist er rechtlich bindend. Steht er nicht drin, hast du keinen Anspruch – auch wenn dir die HR-Person im Gespräch davon erzählt hat.
Boni und variable Lohnanteile: Sind sie als fester Bestandteil des Lohns formuliert oder als freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Ein als freiwillig deklarierter Bonus kann jederzeit gestrichen werden, ein vertraglich zugesicherter nicht.
Lohnerhöhungsklauseln: Manche Verträge sehen automatische Lohnanpassungen (z. B. an den Landesindex der Konsumentenpreise) vor. Falls nicht, hast du darauf keinen Anspruch und musst jedes Mal neu verhandeln.
3. Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit
Wie viele Stunden pro Woche musst du arbeiten? Die übliche Arbeitszeit in der Schweiz liegt zwischen 40 und 42,5 Stunden pro Woche, je nach Branche und Betrieb. Prüfe:
- Soll-Arbeitszeit: Wie viele Stunden pro Woche oder Monat gelten als Normalarbeitszeit?
- Überstundenregelung: Werden Überstunden ausbezahlt (mit oder ohne Zuschlag) oder mit Freizeit kompensiert? Oder sind sie mit dem Lohn «abgegolten» (typisch bei Kaderpositionen)?
- Gleitzeit, Homeoffice: Steht etwas zu flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice im Vertrag, oder beruht das nur auf mündlicher Absprache?
Achtung: Wenn der Vertrag sagt, dass Überstunden «im Lohn inbegriffen» sind, hast du bei exzessiven Mehrarbeitsforderungen oft wenig rechtliche Handhabe.
4. Ferien und Feiertage
Gesetzliches Minimum in der Schweiz sind vier Wochen Ferien pro Jahr (fünf Wochen für Jugendliche unter 20). Viele Arbeitgeber bieten mehr an (vier bis fünf Wochen sind gängig). Prüfe im Vertrag:
- Anzahl Ferienwochen pro Kalenderjahr
- Ob Feiertage (kantonal unterschiedlich) zusätzlich gewährt werden oder bereits in den Ferienwochen enthalten sind
- Regelung für Ferienguthaben beim Austritt (Auszahlung oder Kompensation)
5. Probezeit
Die gesetzliche Probezeit beträgt einen Monat, kann aber vertraglich auf bis zu drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen (sieben Tage). Prüfe:
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Kann sie verlängert werden (z. B. bei Krankheit oder Unfall während der Probezeit)?
6. Kündigungsfristen und Kündigungstermine
Nach der Probezeit gelten im OR folgende Mindestkündigungsfristen:
- Dienstjahr: 1 Monat
- 2.–9. Dienstjahr: 2 Monate
- Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate
Viele Verträge sehen längere Fristen vor. Wichtig: In der Schweiz wird oft auf Ende eines Kalendermonats gekündigt. Wenn du am 15. Mai kündigst und eine zweimonatige Frist gilt, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Juli.
7. Lohnfortzahlung bei Krankheit
Das OR sieht bei Krankheit eine Lohnfortzahlung vor, deren Dauer von der Anzahl Dienstjahre abhängt (sogenannte Berner Skala oder andere Kantonsregelungen). In der Praxis bieten die meisten Unternehmen eine Krankentaggeldversicherung an, die den Lohn für bis zu 720 Tage (zwei Jahre) zu 80% des Bruttolohns absichert. Steht das im Vertrag oder im Personalreglement? Wer zahlt die Prämie?
8. Konkurrenzverbot
Ein Konkurrenzverbot verbietet dir, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit in der gleichen Branche oder bei Konkurrenten zu arbeiten oder ein eigenes Unternehmen in diesem Bereich zu gründen. Das OR erlaubt Konkurrenzverbote unter bestimmten Bedingungen:
- Nur wenn du Einblick in Kundenstämme oder Betriebsgeheimnisse hattest
- Maximal drei Jahre Dauer
- Geografisch und sachlich begrenzt
Achte auf Konkurrenzklauseln, bevor du unterschreibst – insbesondere wenn du in einer Nischenbranche arbeitest oder selbst unternehmerisch tätig werden möchtest.
9. Geheimhaltungspflichten
Fast jeder Vertrag enthält eine Geheimhaltungsklausel (NDA). Diese ist grundsätzlich legitim. Prüfe aber, ob sie übermässig weit formuliert ist und z. B. selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für viele Jahre gilt.
10. Verweisklauseln: Personalreglement und GAV
Viele Verträge enthalten kurze Verweise wie «Es gelten die Regelungen des Personalreglements» oder «Es gilt der GAV der Branche XY». Diese Dokumente können wichtige Details zu Ferien, Überstunden, Spesenregelungen und Weiterbildung enthalten. Bestehe darauf, diese Dokumente vor der Unterzeichnung zu lesen.
Was tun, wenn etwas unklar ist?
Du darfst Fragen stellen und Änderungswünsche anbringen – das ist normal und kein Zeichen von Misstrauen. Wenn du unsicher bist, kannst du:
- Eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband um Rat fragen (oft kostenlose Erstberatung für Mitglieder)
- Das lokale Arbeitsinspektorat kontaktieren
- Einen kurzen Check bei einer Rechtsschutzversicherung machen, falls du eine hast
Unterschreibe nichts unter Druck. Ein seriöser Arbeitgeber gibt dir Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen.
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