Vorsorge & Versicherungen
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Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz: brauchst du beides?

Was deckt die Hausrat-, was die Privathaftpflichtversicherung ab? Und brauchst du wirklich beide? Alles Wichtige für Mieter:innen in der Schweiz.

20. Februar 20264 Min. Lesezeit

Hausrat und Privathaftpflicht werden oft in einem Atemzug genannt – aber viele Menschen wissen nicht genau, was die eine von der anderen unterscheidet. Die kurze Antwort: Beide sind für Mieter:innen in der Schweiz nahezu unverzichtbar, sie decken aber grundverschiedene Risiken ab. Die Hausratversicherung schützt deine Sachen, die Privathaftpflicht schützt dich vor Forderungen anderer. Dieser Beitrag erklärt beide Versicherungen im Detail.

Die Hausratversicherung: dein Hab und Gut ist versichert

Die Hausratversicherung deckt deinen gesamten beweglichen Besitz in der Wohnung – also alles, was du mitnehmen würdest, wenn du umziehst. Dazu gehören:

  • Möbel (Sofa, Bett, Schrank, Tisch)
  • Elektronik (Laptop, TV, Smartphone, Spielkonsolen)
  • Kleider und Schuhe
  • Fahrräder (oft mit Sublimit oder Zusatzdeckung)
  • Küchen- und Haushaltsgeräte
  • Bücher, Musikinstrumente, Sportausrüstung

Welche Schäden sind gedeckt?

Die Grunddeckung einer Hausratversicherung umfasst typischerweise:

  • Feuer und Rauch: Zimmerbrand, Küchenfeuer, Blitzschlag
  • Wasser: Leitungswasserschäden (z. B. geplatztes Rohr, Waschmaschine läuft aus)
  • Diebstahl: Einbruchdiebstahl in der Wohnung; oft auch Taschendiebstahl unterwegs (mit Sublimit)
  • Naturereignisse: Hagel, Sturm, Überschwemmung (je nach Police und Region)
  • Glasbruch: Für Einscheibenglas, Kochfeld, Spiegel – oft als Zusatzmodul

Was ist nicht gedeckt?

  • Schäden durch normale Abnützung
  • Schäden, die du selbst verursacht hast (das ist Aufgabe der Privathaftpflicht)
  • Wertsachen (Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld) oft nur bis zu einem Sublimit – prüfe die Police

Versicherungssumme: wie viel brauchst du?

Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte dem tatsächlichen Wert deines Hausrats entsprechen (Neuwert, nicht Zeitwert). Schätze einmal realistisch, was es kosten würde, alles neu zu kaufen: Möbel, Kleider, Elektronik. Bei vielen Menschen liegt das schnell bei 30 000–80 000 Franken, auch wenn die Wohnung nicht üppig eingerichtet ist.

Viele Versicherungen bieten eine Faustregel (z. B. 1 000 Franken pro Quadratmeter Wohnfläche), die als Orientierung dienen kann. Unterversicherung ist ein echtes Risiko: Wenn dein Hausrat im Schadensfall mehr wert ist als versichert, zahlt die Versicherung nur anteilsmässig.

Selbstbehalt und Prämien

Wie bei der Krankenkasse gibt es auch bei der Hausratversicherung oft einen Selbstbehalt – also einen Betrag, den du im Schadenfall selbst trägst. Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Jahresprämie.

Typische Jahresprämien für eine Hausratversicherung in der Schweiz liegen bei 100–250 Franken pro Jahr, je nach Versicherungssumme, Deckungsumfang, Wohnort und Anbieter.

Die Privathaftpflichtversicherung: du schadest jemandem anderen

Die Privathaftpflichtversicherung schützt dich, wenn du unbeabsichtigt einer dritten Person oder deren Sachen Schaden zufügst und dafür persönlich haftbar bist.

Typische Beispiele:

  • Du fährst mit dem Velo in eine Fussgängerin – die Arztkosten und der Lohnausfall gehen in die Tausende
  • Du lässt das Badewasser überlaufen, es dringt in die Wohnung unter dir und zerstört Parkett und Mobiliar
  • Du passt auf das Handy einer Kollegin auf und lässt es fallen – Display kaputt
  • Dein Hund beisst auf einem Spaziergang eine fremde Person
  • Dein Kind beschädigt beim Spielen das Auto eines Nachbarn

In all diesen Fällen bist du als Verursacher:in grundsätzlich unbegrenzt haftbar – theoretisch mit deinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflicht übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Was ist gedeckt?

  • Personenschäden (Arzt, Spital, Lohnausfall, Invalidität, Todesfall)
  • Sachschäden (Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände)
  • Vermögensschäden, die direkt aus einem Sach- oder Personenschaden entstehen

Was ist nicht gedeckt?

  • Absichtlich verursachte Schäden
  • Schäden zwischen Eheleuten oder eingetragenen Partner:innen (je nach Police)
  • Berufliche Schäden (dafür gibt es eine separate Berufshaftpflicht)
  • Schäden mit Motorfahrzeugen (dafür gibt es die Motorfahrzeughaftpflicht)

Deckungssumme: lieber zu hoch als zu tief

Bei der Privathaftpflicht ist die Deckungssumme entscheidend. Typische Deckungssummen liegen bei 3–10 Millionen Franken. Ein schwerer Personenschaden – zum Beispiel wenn du jemanden dauerhaft invalid machst – kann schnell Schadensummen in Millionenhöhe verursachen. Wähle deshalb eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken; der Prämienmehrpreis gegenüber einer tieferen Summe ist minimal.

Brauche ich wirklich beide?

Ja – beide decken grundverschiedene Risiken:

Hausratversicherung

Privathaftpflicht

Was ist versichert?

Dein eigener Besitz

Schäden an Dritten

Typischer Schaden

Einbruch, Wasserschaden, Brand

Velocrash, Wasserschaden bei Nachbar:in

Jahresprämie

ca. 100–250 CHF

ca. 50–150 CHF

Pflicht?

Nein (oft vertraglich verlangt)

Nein

Unverzichtbar?

Sehr empfohlen

Ja, fast immer

Viele Versicherer bieten Hausrat und Privathaftpflicht als Kombipaket an – das ist oft günstiger und einfacher zu verwalten als zwei separate Policen. Prüfe aber trotzdem die Deckung beider Teile, nicht nur den Gesamtpreis.

Worauf beim Abschluss achten?

  • Deckungssummen beider Teile prüfen
  • Sublimits für Fahrräder, Wertsachen, Bargeld im Hausratteil beachten
  • Selbstbehalt bewusst wählen
  • Auslandsdeckung prüfen: Gilt die Privathaftpflicht auch im Ausland? (meistens ja, aber Grenzen beachten)
  • Globale Deckung vs. Schweiz-only: Bei häufigen Auslandsaufenthalten lohnt eine Auslandsschutzklausel
  • Anbieter jährlich vergleichen – die Prämienunterschiede für gleiche Deckung sind teils erheblich

Schaden melden: was tun im Ernstfall?

  • Schaden sofort der Versicherung melden (meist innerhalb von wenigen Tagen)
  • Nichts wegwerfen, nichts reparieren, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat
  • Polizei involvieren bei Einbruch (Polizeiprotokoll ist Pflicht für die Schadensmeldung)
  • Fotos des Schadens machen
  • Bei Wasserschäden: Ursache stoppen, dann erst melden

Weiterlesen auf meinalltag.ch

  • „Welche Versicherungen brauche ich wirklich in der Schweiz?"
  • „Erste eigene Wohnung: Checkliste für Mietvertrag, Anmeldung und Versicherungen"
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