Die erste Lohnabrechnung ist ein kleiner Meilenstein: Endlich eigener Lohn, aber der Auszahlungsbetrag ist deutlich tiefer als der vertraglich vereinbarte Bruttolohn. Auf der Abrechnung stehen kryptische Abkürzungen wie AHV, ALV, NBU, KTG und BVG. Dieser Beitrag erklärt dir Zeile für Zeile, wie eine typische Schweizer Lohnabrechnung aufgebaut ist und wie sie mit dem jährlichen Lohnausweis und deiner Steuererklärung zusammenhängt.
Lohnabrechnung vs. Lohnausweis: Was ist was?
Zuerst lohnt sich die Unterscheidung:
- Lohnabrechnung: Monatliche (oder periodische) Abrechnung deines Arbeitgebers, die zeigt, wie der Bruttolohn in Abzüge und Nettoauszahlung aufgeteilt wird.
- Lohnausweis: Jahresdokument, das der Arbeitgeber einmal pro Jahr (für die Steuererklärung) ausstellt. Es fasst alle relevanten Lohnbestandteile und Sozialversicherungsabzüge des Kalenderjahres zusammen.
Für deinen Alltag ist vor allem die Lohnabrechnung wichtig, weil du damit dein Budget planst. Für die Steuererklärung brauchst du den Lohnausweis.
Die Grundstruktur einer Schweizer Lohnabrechnung
Ob in Zürich, Bern oder im Aargau – die Details können variieren, aber die Grundstruktur ist ähnlich:
- Kopfbereich mit deinen Personendaten und Angaben zur Firma
- Lohnbestandteile (Monatslohn, Stundenlohn, Zulagen, Spesen)
- Sozialversicherungsabzüge (AHV, IV, EO, ALV, BVG etc.)
- Weitere Abzüge (Nichtberufsunfallversicherung, Krankentaggeld, Quellensteuer, Pfändungen)
- Netto- bzw. Auszahlungsbetrag
- Informationen zu Ferienguthaben, Überstunden, 13. Monatslohn
Die klare Benennung und Gliederung dieser Bereiche erleichtert dir nicht nur das Verständnis, sondern hilft später auch, Angaben in Steuererklärung und Budget sauber zuzuordnen.
Bruttolohn, Nettolohn und Auszahlungsbetrag
Der Bruttolohn ist der Betrag, den du im Arbeitsvertrag findest – typischerweise als Monatslohn oder Stundenlohn. Auf der Lohnabrechnung siehst du:
- Grundlohn (z. B. 5 500 Franken)
- Eventuelle Zulagen (Schichtzulagen, Nachtarbeit, Sonntagszulagen)
- Monatslohn, sofern anteilsmässig oder einmal jährlich ausbezahlt
- Bonuszahlungen, sofern vorhanden
Vom Bruttolohn werden verschiedene Abzüge vorgenommen. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und allfälliger weiterer Abzüge ergibt sich der Nettolohn. Der Auszahlungsbetrag entspricht normalerweise dem Nettolohn, kann aber abweichen, wenn z. B. Vorschüsse, Rückzahlungen oder Verrechnungen mit Spesen erfolgen.
AHV/IV/EO: Die Basis der Sozialversicherung
Die Kombination AHV/IV/EO ist auf jeder Schweizer Lohnabrechnung zu finden:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sichert dich im Alter und deine Angehörigen im Todesfall ab.
- IV (Invalidenversicherung) leistet bei Invalidität.
- EO (Erwerbsersatzordnung) deckt u. a. Militärdienst und Mutterschaftsentschädigung.
Die Beiträge für AHV/IV/EO werden prozentual auf deinem Bruttolohn berechnet und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Auf der Lohnabrechnung siehst du nur den Arbeitnehmeranteil, der von deinem Lohn abgezogen wird.
ALV: Arbeitslosenversicherung
Die ALV (Arbeitslosenversicherung) schützt dich, falls du arbeitslos wirst. Auch hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätische Beiträge. Auf deiner Lohnabrechnung findest du eine Zeile „ALV“ mit einem Prozentsatz deines Lohns bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Auf Lohnanteile über einer gesetzlichen Grenze wird oft eine zusätzliche, reduzierte ALV (ALV II) erhoben.
Wichtig ist, dass du erkennst: ALV ist kein „verlorener“ Abzug, sondern deine Versicherung gegen Lohnausfall bei Arbeitslosigkeit.
BVG/Pensionskasse: Deine berufliche Vorsorge
Die BVG-Beiträge (Pensionskasse) sind ein weiterer grosser Block auf der Lohnabrechnung. Sie werden nur auf dem versicherten Lohn (Koordinationsabzug, versicherter Lohn) erhoben und hängen von deinem Alter und dem jeweiligen Pensionskassenreglement ab.
Auf der Abrechnung können verschiedene Positionen erscheinen:
- Sparbeitrag (Altersgutschrift)
- Risikobeitrag (für Invalidität und Tod)
- Verwaltungs- oder Risikokostenanteile
Auch hier übernimmt der Arbeitgeber mindestens 50% der Beiträge, viele Arbeitgeber zahlen mehr. Was auf deiner Lohnabrechnung steht, ist der Arbeitnehmeranteil, der dein Nettolohn reduziert, aber gleichzeitig dein Vorsorgekapital erhöht.
NBU, KTG & Co.: Weitere Versicherungsabzüge
Neben den obligatorischen Sozialversicherungen gibt es weitere Abzüge, die je nach Arbeitgeber unterschiedlich gehandhabt werden:
- NBU (Nichtberufsunfallversicherung): Obligatorisch für Angestellte ab einer bestimmten Arbeitszeit, deckt Unfälle in der Freizeit. Oft vom Arbeitnehmer finanziert.
- BU (Berufsunfallversicherung): Deckt Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg; in der Regel vom Arbeitgeber getragen und daher nicht als Abzug sichtbar.
- KTG (Krankentaggeldversicherung): Sichert den Lohn bei längerer Krankheit ab. Je nach Regelung ganz, teilweise oder gar nicht vom Arbeitnehmer finanziert.
Es lohnt sich, im Personalreglement nachzuschauen oder bei HR nachzufragen, wie genau diese Abzüge zustande kommen und welche Leistungen du im Gegenzug erhältst.
Quellensteuer: Spezieller Abzug für gewisse ausländische Mitarbeitende
Wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit ohne C-Bewilligung hast (z. B. B- oder L-Ausweis), kann es sein, dass dein Arbeitgeber Quellensteuer direkt vom Lohn abzieht. Auf der Lohnabrechnung erscheint dann eine Position „Quellensteuer“ oder „QST“, meist mit Angabe des anwendbaren Tarifs (z. B. A0, B1).
In diesem Fall bezahlst du einen Teil oder alle Einkommenssteuern direkt über die Lohnabrechnung. Ob du trotzdem eine Steuererklärung einreichen musst oder kannst (z. B. für zusätzliche Abzüge), hängt von deinem Kanton und deiner Einkommenshöhe ab und ist ein eigenes Thema, das in einem separaten Beitrag vertieft wird.
Zulagen, Spesen und Naturalleistungen
Nicht nur Abzüge sind wichtig, sondern auch zusätzliche Leistungen deines Arbeitgebers, die auf der Lohnabrechnung erscheinen können:
- Kinder- und Ausbildungszulagen
- Spesen (pauschal oder effektiv)
- Naturalleistungen (z. B. Privatanteil Geschäftsauto, vergünstigte Mahlzeiten, Unterkunft)
Einige dieser Positionen gelten als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn, andere nicht. Der Lohnausweis regelt im Detail, wie sie zu behandeln sind. Für dein monatliches Budget ist vor allem entscheidend, ob es sich um dauerhafte oder einmalige Leistungen handelt.
Ferienguthaben, Überstunden und 13. Monatslohn
Auf vielen Lohnabrechnungen findest du zusätzliche Informationen:
- Ferienstand in Tagen oder Stunden
- Überstunden- oder Überzeitguthaben
- Anteil des 13. Monatslohns (wenn monatlich anteilsmässig ausbezahlt)
Einige Arbeitgeber vergüten Ferien und Feiertage bei Stundenlöhnen mit einem Prozentzuschlag pro Stunde; in diesem Fall weist die Lohnabrechnung oft den „Ferienlohnzuschlag“ separat aus. Es lohnt sich, genau zu prüfen, ob dein Ferienanspruch korrekt ausgewiesen wird und ob Überstunden ausbezahlt oder kompensiert werden.
Wie Lohnabrechnung, Budget und Steuern zusammenhängen
Deine Lohnabrechnung ist mehr als nur eine technische Übersicht:
- Sie zeigt dir, mit welchem Netto-Betrag du im Budget planen kannst.
- Sie erklärt, wie viel du in die Sozialversicherungen und die Pensionskasse einzahlst.
- Sie ist die Grundlage für den Lohnausweis, den du für die Steuererklärung brauchst.
Wenn du weisst, wie sich dein Lohn zusammensetzt und welche Abzüge Pflicht sind, fällt es dir leichter, Sparziele (z. B. Säule 3a, Notgroschen) und laufende Fixkosten (Miete, Krankenkasse) realistisch zu planen.
Checkliste: Deine Lohnabrechnung im Schnellcheck
Gehe deine nächste Lohnabrechnung mit dieser Checkliste durch:
- Stimmt der Bruttolohn mit deinem Arbeitsvertrag überein?
- Sind alle Arbeitsstunden, Zulagen und Spesen korrekt erfasst?
- Sind AHV/IV/EO, ALV, BVG und eventuell NBU/KTG logisch und plausibel (bei Fragen: HR fragen)?
- Verstehst du, wofür jeder Abzug steht?
- Ist der Auszahlungsbetrag realistisch und entspricht dem, was auf deinem Konto eingeht?
Bewahre mindestens einige Lohnabrechnungen pro Jahr sowie alle Lohnausweise sauber abgelegt auf. So kannst du bei Unklarheiten nachträglich prüfen, wie dein Lohn im Detail berechnet wurde.
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