Wer in der Schweiz arbeitet, hört früher oder später einen der beiden Begriffe: Quellensteuer oder Steuererklärung. Je nach Aufenthaltsstatus, Einkommen und Kanton gilt unterschiedliches – und wer das falsch versteht, zahlt entweder zu viel oder kommt in Konflikt mit dem Steueramt. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen beiden Systemen, zeigt wer welches anwenden muss und wann es sich lohnt, trotz Quellenbesteuerung eine nachträgliche Steuererklärung einzureichen.
Das ordentliche Veranlagungsverfahren: für Schweizer:innen und C-Ausweis
Wer Schweizer:in ist oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzt, unterliegt der sogenannten ordentlichen Veranlagung. Das bedeutet:
- Die Steuern werden nicht automatisch vom Lohn abgezogen
- Du füllst jährlich eine Steuererklärung aus
- Das Steueramt berechnet die geschuldeten Steuern und stellt eine Veranlagungsverfügung aus
- Du bezahlst die Steuern auf Rechnung (Akontozahlungen über das Jahr oder Schlussrechnung)
Dieser Prozess gibt dir Spielraum: Du kannst alle Abzüge geltend machen (Berufsauslagen, Säule 3a, Versicherungen usw.) und erhältst am Ende eine auf deine Situation zugeschnittene Steuerrechnung.
Die Quellensteuer: für ausländische Staatsangehörige ohne C-Ausweis
Wer in der Schweiz mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L), Aufenthaltsbewilligung (B) oder einem Grenzgängerausweis (G) arbeitet und keinen Schweizer Pass oder C-Ausweis hat, unterliegt in der Regel der Quellensteuer.
Bei der Quellensteuer:
- Zieht der Arbeitgeber die Steuern direkt vom Bruttolohn ab
- Die Abrechnung erfolgt monatlich – du siehst auf der Lohnabrechnung die Position «Quellensteuer» oder «QST»
- Du musst in der Regel keine normale Steuererklärung einreichen
Das System ist bewusst einfach gehalten: Der Staat sichert sich so die Steuern direkt an der Quelle des Einkommens, ohne auf die Mitwirkung der steuerpflichtigen Person angewiesen zu sein.
Quellensteuertarife: was bedeuten A, B, C und Co.?
Die Quellensteuer wird nicht pauschal erhoben, sondern über Tarife, die verschiedene Lebenssituationen abbilden. Die wichtigsten:
Tarif
Wer?
A
Alleinstehend, ohne Kinder
B
Verheiratet, ein Einkommen
C
Verheiratet, zwei Erwerbseinkommen
H
Alleinerziehend mit Kindern
Ziffern (0, 1, 2 …)
Anzahl Kinder
Der Tarif wird beim Arbeitgeber gemeldet und bestimmt den Steuersatz. Es liegt in deiner Verantwortung, deinen Arbeitgeber korrekt über deinen Zivilstand und deine Kinder zu informieren, damit der richtige Tarif angewendet wird. Ein falscher Tarif (z. B. A statt B) führt dazu, dass du zu viel Quellensteuer zahlst.
Wann musst du trotz Quellensteuer eine Steuererklärung machen?
Die Quellensteuer ist in vielen Fällen abschliessend – das heisst, du musst nichts weiter tun. Es gibt aber Situationen, in denen du verpflichtet bist, zusätzlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) einzureichen:
- Dein Bruttolohn übersteigt einen bestimmten kantonalen Schwellenwert (in den meisten Kantonen ab rund 120 000 Franken Jahreseinkommen)
- Du hast zusätzliches Einkommen neben dem Lohn (z. B. Selbständigkeit, Mieteinnahmen, Wertschriftenerträge über einem bestimmten Betrag)
- Du besitzt in der Schweiz Immobilien
- Du bist in der Schweiz wohnhaft und dein Ehegatte wohnt im Ausland (bestimmte Konstellationen)
In diesen Fällen wirst du typischerweise vom Steueramt aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen.
Freiwillige nachträgliche Veranlagung: wann lohnt sie sich?
Auch wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen, kannst du es freiwillig tun – und damit Abzüge geltend machen, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden:
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Berufsauslagen (Fahrkosten, Weiterbildung)
- Krankheitskosten
- Versicherungsprämien
- Schuldzinsen
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung muss bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Ob sich das rechnet, hängt von deiner persönlichen Situation ab: Wer hohe Abzüge hat (z. B. wegen Säule 3a oder teuren Fahrkosten), profitiert häufig von einer Rückerstattung. Wer wenige Abzüge hat und den Quellensteuertarif korrekt angewendet bekommt, hat dagegen kaum Vorteil.
Wichtig: Die NOV ist unwiderruflich. Wenn du sie beantragst und das Ergebnis ungünstiger ist als die Quellensteuer, gibt es keine Rückkehr. Prüfe die Konsequenzen also vorher sorgfältig – notfalls mit Hilfe einer Steuerberatung oder dem kantonalen Steueramt.
Grenzgänger:innen: eine eigene Kategorie
Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet (z. B. Wohnsitz Deutschland oder Frankreich, Arbeit im Kanton Aargau oder Basel), ist in der Regel ebenfalls quellensteuerpflichtig. Die genauen Regeln hängen von den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat ab. Es kann sein, dass du sowohl in der Schweiz Quellensteuer zahlst als auch im Wohnsitzland eine Steuererklärung einreichen musst, wobei die Schweizer Quellensteuer angerechnet wird.
Fehler, die häufig passieren
- Falschen Quellensteuertarif beim Arbeitgeber gemeldet (z. B. nach Heirat oder Geburt eines Kindes nicht angepasst)
- Frist für die freiwillige NOV verpasst (31. März des Folgejahres)
- Keine Säule-3a-Abzüge geltend gemacht, weil irrtümlicherweise angenommen wird, das gehe als quellensteuerpflichtige Person nicht
- Bei Lohnerhöhung über den kantonalen Schwellenwert nicht bemerkt, dass nun eine obligatorische NOV gilt
Wenn du unsicher bist, welches Verfahren für dich gilt, wende dich an das Steueramt deines Wohnkantons. Dort gibt es oft einfache Online-Checker oder eine telefonische Auskunft.
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