Eine Wohngemeinschaft ist in der Schweiz für viele Menschen – besonders für Studierende und Berufseinsteiger:innen – die günstigste und sozialste Wohnform. Gleichzeitig ist eine WG rechtlich und finanziell komplizierter als eine Einzelwohnung: Wer steht auf dem Mietvertrag? Wer haftet wofür? Was passiert, wenn jemand auszieht? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten rechtlichen und finanziellen Fragen rund um das Wohnen in einer Wohngemeinschaft in der Schweiz.
Die drei Grundmodelle einer Schweizer WG
Bevor es um Details geht, lohnt sich eine Unterscheidung, denn sie bestimmt die rechtliche Ausgangslage aller Beteiligten:
Modell 1: Alle WG-Mitglieder stehen gemeinsam auf dem Mietvertrag
Alle Bewohner:innen sind gleichberechtigte Mieter:innen und unterzeichnen gemeinsam den Mietvertrag mit dem Vermieter. Jede:r haftet solidarisch für den gesamten Mietzins – das heisst, wenn eine Person nicht zahlt, kann der Vermieter den vollen Betrag von einer anderen verlangen. Dieses Modell ist fair, aber erfordert viel gegenseitiges Vertrauen.
Modell 2: Eine Person ist Hauptmieterin, die anderen untermieten
Eine Person schliesst den Mietvertrag mit dem Vermieter ab (Hauptmieterin) und vermietet die Zimmer an die anderen WG-Mitglieder weiter (Untermiete). Das ist in der Praxis das häufigste Modell bei WGs. Die Hauptmieterin trägt das grösste Risiko, hat aber auch die meiste Kontrolle.
Modell 3: Jede Person hat einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter
Selten, aber möglich. Jede Person mietet direkt beim Vermieter ein bestimmtes Zimmer. Gemeinschaftsräume (Küche, Bad) sind dann im Vertrag separat geregelt.
Modell 2 im Detail: Hauptmieterin und Untermiete
Da Modell 2 am häufigsten vorkommt, schauen wir es genauer an.
Die Hauptmieterin
Wer Hauptmieterin ist, hat gegenüber dem Vermieter alle Rechte und Pflichten eines normalen Mieters: Mietzins zahlen, Mängel melden, Wohnung korrekt übergeben, fristgerecht kündigen. Das Risiko: Wenn eine Untermieterin den Zimmeranteil nicht zahlt, muss die Hauptmieterin trotzdem den vollen Mietzins an den Vermieter bezahlen.
Die Erlaubnis des Vermieters
Die Untermiete ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – aber der Vermieter muss vorab schriftlich zustimmen. Er kann die Zustimmung nur in bestimmten Fällen verweigern (z. B. wenn die Untermiete missbräuchlich ist oder der Vermieter berechtigte Einwände hat). Ohne Zustimmung des Vermieters ist die Untermiete zwar nicht automatisch nichtig, aber der Vermieter kann deshalb kündigen.
Der Untermietvertrag
Zwischen Hauptmieterin und jeder Untermieterin sollte ein schriftlicher Untermietvertrag abgeschlossen werden. Er regelt:
- Mietzins für das Zimmer und Anteil Nebenkosten
- Nutzung der Gemeinschaftsräume
- Kündigungsfrist (mindestens so wie im Hauptmietvertrag oder kürzer, wenn gewünscht)
- Kaution
Ohne schriftlichen Untermietvertrag sind Streitigkeiten über Fristen und Zahlungen schwer zu lösen.
Kaution in der WG: wer zahlt was?
Im Modell mit Hauptmieterin:
Die Hauptmieterin zahlt die gesamte Kaution für die ganze Wohnung an den Vermieter (in der Regel auf ein gesperrtes Kautionskonto). Die Untermietenden zahlen ihren Anteil an die Hauptmieterin, die ihrerseits dafür haftet.
Das Risiko für die Hauptmieterin: Wenn eine Untermieterin einen Schaden verursacht und auszieht, bleibt die Hauptmieterin gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Deshalb ist es sinnvoll, auch von Untermieter:innen eine angemessene Kaution (z. B. ein bis zwei Monatsmieten) zu verlangen und diese auf einem separaten Konto zu halten.
WG-interne Kostenaufteilung
Eine WG funktioniert nur, wenn die Finanzen klar geregelt sind. Typische Punkte:
Miete und Nebenkosten
Am einfachsten: Pro-Kopf-Aufteilung oder nach Zimmergrösse. Halte fest, wer wie viel zahlt und bis wann.
Haushaltsgeld
Viele WGs führen eine gemeinsame Kasse für gemeinsame Ausgaben (Putzmittel, Toilettenpapier, Küchenrollen, geteilte Lebensmittel). Ein monatlicher Fixbetrag pro Person, der auf ein gemeinsames Konto oder eine digitale Kasse (Splitwise, Tricount o. ä.) eingezahlt wird, ist die einfachste Lösung.
Strom, Internet, weitere Abonnements
Klare Regelung: Wer steht im Vertrag? Wer zahlt vor und holt sich den Anteil von den anderen? TWINT macht das heute unkompliziert.
Ein neues WG-Mitglied aufnehmen
Wenn jemand neu in die WG einzieht, sind folgende Schritte wichtig:
- Vermieter informieren (bei Untermietmodell: Erlaubnis einholen)
- Untermietvertrag abschliessen – schriftlich, mit Datum und Unterschriften
- Kaution vereinbaren und einfordern
- Einzugsprotokoll für das Zimmer erstellen (Zustand dokumentieren)
- Einwohnerkontrolle: Neue Person muss sich bei der Gemeinde anmelden
- Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank der neuen Person: Adressänderung
Was passiert, wenn jemand ausziehen will?
Bei Untermiete:
Die ausziehende Person kündigt ihren Untermietvertrag gemäss den vereinbarten Fristen. Die Hauptmieterin muss dann entweder eine Nachmieterin finden oder die Wohnung allein halten (oder selbst kündigen).
Im Solidarmodell (alle auf dem Hauptmietvertrag):
Eine einzelne Person kann nicht einfach aus dem Mietvertrag austreten. Der Vermieter muss zustimmen, dass der Vertrag auf die verbleibenden Personen angepasst wird. Alternativ: Die ganze WG kündigt und schliesst einen neuen Vertrag ab.
Zimmerübergabe:
Auch beim WG-Austritt gibt es ein Übergabeprotokoll für das Zimmer. Die ausziehende Person haftet für Schäden im Zimmer während ihrer Mietzeit.
Versicherungen in der WG
Jede:r WG-Bewohner:in sollte eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben. Hausratversicherungen können entweder individuell (jede:r für das eigene Zimmer) oder als WG-Kollektivpolice abgeschlossen werden. Kläre mit deiner Versicherung, was genau gedeckt ist.
Die wichtigsten Tipps auf einen Blick
- Schriftlicher Untermietvertrag für jedes WG-Mitglied – immer
- Vermieter vorab über Untermiete informieren und Erlaubnis einholen
- Kaution auch von Untermieter:innen einfordern und separat aufbewahren
- Finanzielle Abmachungen (Miete, Nebenkosten, Haushaltskasse) klar schriftlich regeln
- Einzugs- und Auszugsprotokolle für jedes Zimmer erstellen
- Eigene Privathaftpflicht für alle Bewohner:innen
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